Unfall auf der Beecker Kirmes am 02.07.2017

Kinderfahrgeschäft für den Betrieb auf der Beecker Kirmes freigegeben

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Gegen 22:30 Uhr ist am späten Sonntagabend, 02. Juli 2017, ein ca. fünf Jahre altes Kind auf einem Kinderfahrgeschäft der Beecker Kirmes verunfallt.

Das Kind ist vom Deutschen Roten Kreuz, dass den Sanitätsdienst auf der Beecker Kirmes versieht, sofort in Zusammenarbeit mit der ebenfalls vor Ort stationierten Feuerwehr versorgt und in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert worden. Dort hat sich herausgestellt, dass das Kind Hautabschürfungen und Prellungen sowie einen Schock davongetragen hat und zunächst im Krankenhaus verbleiben musste.

Die informierte Schutzpolizei hat die Kriminalpolizei hinzugezogen. Diese hat das Fahrgeschäft untersucht bzw. von einem Sachverständigen untersuchen lassen. Gleichzeitig hat eine Befragung des Personals bzw. der Zeugen stattgefunden. Ein Verschulden oder technisches Versagen konnte nach Aussage der Polizei nicht festgestellt werden. Abschließend hat die Polizei gegenüber dem Eigentümer und der Duisburg Kontor GmbH, als Veranstalter der Beecker Kirmes, das Fahrgeschäft für den Kirmesbetrieb am Montag, 03. Juli 2017, freigegeben.

Auf Nachfrage vom Duisburg Kontor bei der zuständigen Polizeiwache hat das Kommissariat 34 (KK 34) heute Vormittag bestätigt, dass das Fahrgeschäft freigegeben ist.