Energiesparverordnung: Lichtinstallation im Landschaftspark wird abgeschaltet

Die Lichtinstallation im Landschaftspark Duisburg Nord wird vorläufig ausgeschaltet.

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Die Lichtinstallation im Landschaftspark Duisburg Nord wird vorläufig ausgeschaltet. Grund ist die Energiesparverordnung der Bundesregierung vom 24. August. Danach ist die äußere Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt. Davon ist auch der Landschaftspark betroffen.

Lediglich die Sicherheits- und Notbeleuchtung sowie die Wegebeleuchtung bleiben demnach eingeschaltet. Ausnahmen von der Verordnung sind nur kurzzeitig und bei besonderen Anlässen möglich. Die Betriebszeiten der Lichtinstallation des britischen Künstlers Jonathan Park war bereits in den vergangenen Wochen verkürzt worden, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Gäste des Landschaftsparks haben am kommenden Samstag und Sonntag die vorläufig letzte Möglichkeit, sich die Installation anzuschauen.

Bild: Thomas Berns

Kontakt für Medienvertreter: Lena Sieler, Telefon +49(0) 203 712808-03, E-Mail lena.sieler@landschaftspark.de